19.04.24 - 00:00 Uhr

Hinweis zum Fernabsatzgesetz (Rückgabebelehrung)

Rückgaberecht: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Lehmann Computer Service, Aicherstr. 7, 72667 Schlaitdorf
FAX 07127/925186 Mail: info@lehmann-cs.de

Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung

Wichtiger Hinweis:
Bitte verwechseln Sie das Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz nicht mit einem Umtauschrecht, wie es diverse Versandhäuser anbieten, mit einem Kauf auf Probe, mit 7 oder 14 Tage zum Test, zur Ansicht oder mit einer "bei nicht gefallen Geld zurück" Garantie.
Ziel des Rücktrittsrecht ist es, den Kunden im Versandhandel mit dem Kunden, der im Ladengeschäft kauft, gleichzustellen und damit auch zu verhindern, dass "irrtümlich" das völlig "falsche" Produkt gekauft wird und behalten werden muss. Der Versandkunde erhält also die Möglichkeit, die original verpackte Ware zu Hause genauso anzusehen, als würde er sie im Ladengeschäft im Regal oder in der Vitrine ansehen.
Der Endverbraucher kann ja die neue Kaffeemaschine im Elektromarkt oder auch beim Fachhändler nicht aus dem Regal nehmen, auspacken, mit Wasser und Kaffee befüllen, beziehungsweise ein paar Tage probieren, ob ihm der Kaffee schmeckt, testen ob mit dem neuen Funktelefon die gewünschte Reichweite im eigenen Haus oder über drei Nachbargrundstücke erzielt werden kann, usw. Der Zweck dieses Rückgaberechtes ist es auch nicht, mal eben schnell eine DVD Player für eine Party zu bestellen, die Urlaubsfotos zu schießen, am gleichzeitig mitbestellten Drucker gleich auszudrucken und danach beides dem Händler wieder zum vollen Kaufpreis unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz zurückzugeben.
Für eine volle Kaufpreiserstattung muss das Produkt, innerhalb der gesetzlichen Frist, ungebraucht und original verpackt zurückgeschickt werden. Werden Geräte anders als neu und original verpackt, also gebraucht zurückgeschickt, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Verbraucher dem Unternehmen ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundenen Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen hat. Je nach Nutzungsgrad können sich so Abzüge bis zu 30 % vom Kaufpreis ergeben. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Wir werden manchmal auf den Unterschied Gewährleistung / Garantie / Herstellergarantie angesprochen. Hier eine kurze Übersicht: 

Gewährleistung

Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern.

Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein.

Garantie

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Daher wird bei einem Kauf oftmals eine Herstellergarantie eingeräumt. Demnach gewährt der Hersteller - nicht der Händler/Verkäufer - eine Garantie, unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller festgesetzt. Achtung: Es muss ausdrücklich z.B 24 Monate "Acer Garantie" auf dem Angebot / in der Rechnung stehen, damit die Herstellergarantie auch greift. Werden "24 Monate Garantie" angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers. Dieser ist für die Erfüllung der Garantieleistungen selber verantwortlich und der Kunde hat natürlich nur solange einen Nutzen, wie der Händler am Markt existiert. Der Kunde sollte daher grundsätzlich auf die Angabe "Herstellergarantie" bestehen. Die so genannte lebenslange Garantie bei einigen Produktbeschreibungen ist auf max. 30 Jahre begrenzt! 

Umweltschutz-Information

Information zur Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren:
Im Lieferumfang diverser Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf diese Verordnung hinzuweisen. Bitte entsorgen Sie die verbrauchten Batterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (siehe BattV § 7) , kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie diese im Handel kostenlos ab. Die Entsorgung über den Hausmüll ist verboten! Von uns ausgelieferten Batterien können Sie nach Gebrauch kostenlos zurückgeben oder auf Ihre Kosten einsenden (Lehmann Computer Service, Aicherstr. 7, 72667 Schlaitdorf). Diese Information über die Rückgabemöglichkeiten ist Inhalt unserer AGB´s und damit sind wir dem Gesetzesabsatz "Pflichten der Vertreiber" (BattV §5) entsprechend nachgekommen. 

Information zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltliche Entsorgung von Elektrogeräten:

Hersteller müssen seit dem 13.08.2005 in den Verkehr gebrachte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen Ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23.11.05 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.05.05 verkaufen wir ab dem 24.11.05 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern , welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können. 

Informationen zum Verpackungsgesetz und Recycling 

Ab 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 7 VerpackG dem bundesweittätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4135898) angeschlossen. Alle von uns verwendeten Verpackungen werden von uns über dieses System registriert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG (www.landbell.de) . Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR): DE1742987117921-V


Landbell AG

 

 
 
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