06.10.24 - 12:56 Uhr

Nachstehenden AGB unterwirft sich der Vertragspartner von Lehmann-Computer Service für die gesamte Geschäftsverbindung. Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten ausschließlich die AGB von Lehmann-Computer Service. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Lehmann-Computer Service werden nicht anerkannt.

1. Vertragsabschluss

1.1. Angebote von Lehmann-Computer Service erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere stehen sie unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, des Lagervorrats und des Zwischenverkaufs.

1.1.1. 
 Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über das Shop¬System oder über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst im Shop-System folgende Schritte:

1.1.2. Gegenüber Nichtkaufleuten, bei denen eine Einbeziehung dieser AGB nach § 305 BGB geboten ist, stellt die schriftliche Auftragsbestätigung verbunden mit den AGB ein neues Angebot seitens Lehmann-Computer Service dar. Soweit innerhalb sieben Tagen keine Reaktion erfolgt, wird in der Annahme der Ware die Bestätigung des Annahmewillens gesehen. Auf den Zugang einer Annahmeerklärung wird verzichtet, § 151 BGB.

1.2. Fehler der telefonischen oder elektronischen Übermittlung gehen zu Lasten desjenigen, der das Übermittlungsgerät eingesetzt hat (z.B. des Anrufers).

1.3.
 An Kostenvoranschlägen, Schaubildern, Zeichnungen, technischen Darstellungen und Erläuterungen behält sich Lehmann-Computer Service alle Rechte vor. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung Lehmann-Computer Services weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

1.4.
 Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheits- gemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, behält sich Lehmann-Computer Service den Rücktritt oder Schadenersatz vor.
Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

2. Rückgabebelehrung 

2.1. Rückgaberecht: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Lehmann Computer Service, Aicherstr. 7, 72667 Schlaitdorf
FAX 07127/925186 Mail: info@lehmann-cs.de

2.2. 
Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung

3. Lieferung

3.1. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.

3.2.
 Unvorhergesehene Lieferhindernisse (z.B. Arbeitskampf, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), die Lehmann-Computer Service nicht zu vertreten hat, berechtigen Lehmann-Computer Service zur Verlängerung der Lieferfrist für die Dauer der Störung, jedoch um höchstens vier Wochen.

3.3.
 Zudem behält sich Lehmann-Computer Service ein Rücktrittsrecht vor, wenn Lehmann-Computer Service trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird. Bei Störung der Selbstbelieferung mit einem Teil gilt: Lehmann-Computer Service kann von Teillieferungen zurücktreten, es sei denn, der Käufer führt den Nachweis, dass die verbleibenden Teillieferungen für ihn ohne Interesse sind. Lehmann-Computer Service kann nach freier Wahl auch vom ganzen Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Käufer führt den Nachweis, dass die verbleibenden Teillieferungen für ihn von Interesse sind. Diese Regelung findet im Fall der Ziff. 7.8. entsprechende Anwendung.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lehmann-Computer Service. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Befriedigung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gilt auch für künftig vor Eigentumsübergang entstehende Forderungen. Die Vorbehaltsware sichert also den jeweiligen Saldo. Der Käufer tritt seine Forderungen aus Weiterveräußerung einschließlich Umsatzsteuer sowie die Gegenleistung der die Weiterveräußerung sichernden Rechte und Ansprüche im Voraus an Lehmann-Computer Service ab. Im Falle einer Weiterveräußerung mit eigenen oder dritten Sachen erfolgt die Abtretung nur in der Höhe der Kaufpreisorderung von Lehmann-Computer Service.

4.2. 
Der Käufer wird zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ermächtigt. Er darf den gelieferten Gegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Rechte Dritter, die die Vorbehaltsware ergreifen könnten, sind Lehmann-Computer Service vor Lieferung mitzuteilen.

4.3.
 Die Weiterverarbeitung von gelieferten Waren erfolgt für Lehmann-Computer Service als Verarbeiter, ohne dass ihr hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Insbesondere liegt in dieser Bestimmung kein Auftrag. Der Eigentumsvorbehalt setzt sich im geschilderten Umfang (erweitert und verlängert) an der umgearbeiteten Sache fort.

4.4. 
Der Käufer bleibt berechtigt, Forderungen aus Weiterveräußerung gegen Dritte im eigenen Namen geltend zu machen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt mit Verzugseintritt beim Käufer.

4.5.
 Der Käufer hat jeden Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut einschließlich abgetretener Forderungen sofort bei Lehmann-Computer Service anzuzeigen. Schäden aus der Verletzung der Anzeigepflicht, z.B. wegen verspäteter oder unterlassener Drittwiderspruchsklage, trägt der Käufer.

4.6.
 Lehmann-Computer Service verpflichtet sich zur Freigabe der Sicherheiten, sobald ihr Wert die offenen Forderungen von Lehmann-Computer Service um mehr als 20 % übersteigt.


5. Preis 

5.1. Im Verkehr mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten berechnet Lehmann-Computer Service den vereinbarten Preis, sofern der Liefertermin nicht mehr als zwei Monate nach der Bestellung liegt.

5.2.
 Der nichtkaufmännische Vertragspartner von Lehmann-Computer Service hat in den Fällen ein Lösungsrecht, wenn er nachweist, dass der durchschnittliche Marktpreis am Tage der Auslieferung um einen Satz von mehr als 20 % überschritten ist.

5.3.
 Preisvereinbarungen mit Nichtkaufleuten verstehen sich mit, Preisvereinbarungen mit Kaufleuten ohne Umsatzsteuer. Alle Preise gelten ab Lager ohne Verpackung, Transport und Versicherung.

5.4.
 Die Preise sind grundsätzlich auch ohne besonderen Zusatz solche in Euro. Im Auslandsverkehr ist diejenige Währung zugrunde gelegt, die Gegenstand der Vertragsverhandlungen war.


6. Zahlung 

6.1. Rechnungen werden sofort mit Erhalt der Ware fällig.

6.1.1. 
Sie sind bar oder durch Verschaffung von Giralgeld (Überweisung) zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-­Mail  oder per Brief verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen.  Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. 

6.1.2.
 Die Gutschrift von Beträgen im Überweisungs- und Bankeinzugsverfahren führt nicht zu Zahlung. Vielmehr tritt Zahlung erst ein, wenn die Gutschrift auf den Konten von Lehmann-Computer Service endgültig und unwiderruflich geworden ist. Bis dahin besteht auch der Eigentumsvorbehalt (Ziff. 5.) vollumfänglich fort. Dies gilt auch für Zahlungen per Wechsel und Scheck.

6.2.
 Abzüge sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind ausdrücklich mit Lehmann-Computer Service vereinbart worden. Entgegenstehende Handelsbräuche sind abbedungen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.3.
 Eingehende Zahlungen werden auf alle fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet. Das Recht des Vertragspartners, einseitige Tilgungsbestimmungen vorzunehmen, ist für die gesamte Vertragsbeziehung abbedungen.

6.4.
 Ist eine Forderung gem. Ziff. 7.1.-3. fünf Tage nach Verzugseintritt noch offen, so berechnet Lehmann-Computer Service Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher.

6.5.
 Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.  nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.

6.6. 
Unbeschadet der Ziff. 7.4. steht Lehmann-Computer Service der Nachweis eines höheren, dem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens offen.

6.7.
 Alle Forderungen von Lehmann-Computer Service werden insgesamt fällig und eine etwaige Stundung endet, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: Der Käufer gerät mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Verzug, es werden Wechsel- oder Scheckproteste (gleichviel ob gegenüber Dritten) bekannt, der Käufer stellt seine Zahlungen ein, ist überschuldet oder es wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt.

6.8.
 In den Fällen der Ziff. 7.7. hat Lehmann-Computer Service ein Wahlrecht zwischen Rücktritt, Schadensersatz, Anspruch auf Vorauszahlung oder Stellung geeigneter Sicherheiten. Als geeignete Sicherheit kommt vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung nur eine Bankbürgschaft in Betracht.


7. Gefahrtragung 

7.1. Unabhängig vom Erfüllungsort gelten für die Lieferungen von Lehmann-Computer Service immer die gesetzlichen Regeln über den Versendungskauf. Die Vereinbarung frachtfreier Lieferung im Einzelfall ändert hieran nichts.

7.2. Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers, es sei denn, er übt sein Nachbesserungsrecht oder ein gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht aus.


8. Mängelgewährleistung 

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB 2 Jahre. Sofern hiervon abgewichen wird, richtet sich die Gewährleistung nach den hierzu verfassten Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).  Ist der Kunde Unternehmer, wird für Neuwaren die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt. 
Ist der Kunde Unternehmer, wird für Gebrauchtwaren die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, wird für gebrauchte Waren die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt. 

8.2. Lieferungen sind nach dem Empfang sofort zu prüfen auf Vollständigkeit und ob es sich um die richtige bestellte Ware handelt.

8.2.1. Beschädigungen der Verpackung oder der Liefersache sind dem Transporteur anzuzeigen und von ihm bestätigen zu lassen. Zudem ist die Beschädigung bei Lehmann-Computer Service anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden sind bei Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Bei erheblichen Transportschäden ist die Annahme der Ware zu verweigern.

8.2.2. Nicht-, Zuspät-, Falsch-, Zuviel-, Zuwenig- und mangelhafte Lieferung ist Lehmann-Computer Service unverzüglich nach Erkennen anzuzeigen. Auf die Untersuchungspflicht wird hingewiesen.

8.2.3. Für Nichtkaufleute tritt an die Stelle der Regelung Ziff. 9.2.1. - 9.2.2. folgendes:
Transportschäden sind wie beschrieben anzuzeigen. Für alle anderen Schäden gilt: Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/ oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Kunden über. 

8.3. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, steht Lehmann-Computer Service ein Recht auf Nacherfüllung zu, nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Lehmann-Computer Service kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Die Nachbesserung erfolgt am Geschäftssitz von Lehmann-Computer Service. Davon abweichender Service vor Ort findet nur aufgrund besonderer Vereinbarung statt.

8.4. Die zur Rücksendung bestimmte Ware ist ordnungsgemäß zu verpacken. Transportschäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstanden sind, belasten den Käufer. Als ordnungsgemäße Verpackung gilt z.B. die Originalverpackung. Ihre Pflicht zur Rücknahme von Verpackungen erfüllt Lehmann-Computer Service auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

8.5. Nach zweimaligem Scheitern der Nachbesserung oder bei Verweigerung der Nacherfüllung durch Lehmann-Computer Service kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber Lehmann-Computer Service herabsetzen (mindern).
Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Bei Großanlagen ist demgegenüber die vereinbarte Testlaufzeit maßgeblich. Erst nach deren Ablauf erlischt das Nachbesserungsrecht von Lehmann-Computer Service.


9. Haftungsmaßstab

9.1. Lehmann-Computer Service haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und andere Hilfspersonen.

9.2. Die Haftung für leichte, und, soweit gesetzlich zulässig, für mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und andere Hilfspersonen.

9.3. Die Hilfspersonen von Lehmann-Computer Service beschränken ihre eigene Haftung nach den Ziffern 10.1.-2.

9.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung Ziff. 10.1.-3. gilt für den Ersatz von Mangelschäden und von Mangelfolgeschäden gleich aus welcher vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Anspruchsgrundlage, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners betroffen wurden.


10. Haftungsausschluss

Nichterhalt einer Sendung ist Lehmann-Computer Service binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung oder Kenntnis von der Absendung anzuzeigen. Die Nichtanzeige schließt die Haftung von Lehmann-Computer Service aus. Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. 


11. Exportgeschäfte

11.1. Rechtsbelehrung: Ggfls. unterliegen von Lehmann-Computer Service gelieferte Waren deutschen und ausländischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Die Wiederausfuhr aus Deutschland und der Reimport in Drittstaaten ist dann nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden (evtl. mehrerer Staaten und der EU) zulässig.

11.2. Es ist Sache des Vertragspartners, sich fallweise über die Möglichkeit Ziff. 12.1. zu vergewissern.

11.3. Es ist ebenfalls Sache des Vertragspartners, seine Abnehmer auf die Möglichkeit Ziff. 12.1. hinzuweisen und auf die Erfüllung bestehender Verpflichtungen bis hin zum Endabnehmer hinzuwirken.


12. Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Lehmann-Computer Service.


13. Gerichtsstand 

13.1. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­rechtliches Sondervermögen sind, der Geschäftsitz von Lehmann-Computer Service in Schlaitdorf.
Dies gilt für die örtliche und die internationale Zuständigkeit. Die Gerichtsstände des Vertragspartners sind derogiert.

13.2. Für Nichtkaufleute bleibt es bei den gesetzlichen Regeln.

14. Geltendes Recht 

Es gilt ausschließlich deutsches materielles Zivilrecht (Rechtswahl nach Art. 27 EGBGB).
Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist abbedungen. An seine Stelle tritt deutsches Recht.

15. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen (Individualabreden) bedürfen der Schriftform.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Umsetzung der ODR­Richtlinie Online­Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR­VO Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online­Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 
 
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